Aufbrechen von Hartböden und Fahrbahnbelägen.
(Beton, Asphalt)
Abbrechen von Brücken, Mauern, Betonwänden, Decken, Dächern und leicht bis stark armierten Betonfundamenten.
Ausbrechen von Schlacke in Gießpfannenwage,
Schamotteauskleidungen in Ofenanlagen und massiver Stahl- und Alu-Elektrolyseschlacke.
Zerkleinern von Gestein bei eingeschränkten Sprengmöglichkeiten, gewachsenem Gestein, Knäppern und von Gestein unter Wasser.
Nach zerkleinern von geschossenem Gestein.
Bemeißeln von Asphalt.
Pfähle eintreiben